Leasing einer Alarmanlage oder Videoüberwachungstechnik – Ihre Vorteile:
Wenn die geleasten Produkte steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet werden, sind die Raten dafür als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
In der Bilanz des Leasing-Nehmers tauchen geleaste Alarmanlagen nicht auf. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden nur die Leasing-Raten verbucht. Verschuldungsgrad und Eigenkapitalquote ändern sich durch ein Leasing nicht.
Da die Leasing-Rate für eine Alarmanlage nicht durch Rating-Veränderungen oder Zinsänderungen beeinflusst wird, ist sie eine sichere Kalkulationsgrundlage.
Der Leasing-Nehmer hat einen breiteren finanziellen Handlungsspielraum, da die Finanzierung der Alarmanlage die Leasing-Gesellschaft übernimmt. Auf diese Weise werden auch die Abhängigkeiten zu Kreditgebern verringert.
Die Leasing-Raten fallen parallel zur Nutzung der Alarmanlage an. Dadurch finanziert sie sich quasi von selbst, da sich der Finanzierungsaufwand auf die Nutzungsdauer verteilt.
Durch die Möglichkeit, eine Alarmanlage zu leasen statt zu kaufen, werden Modernisierungen und Folgeinvestitionen erleichtert.